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Winterdienst

Winterdienst im Mehrfamilienhaus: Wer trägt die Verantwortung?

5. August 2026

Im Mehrfamilienhaus ist oft unklar, wer im Winter räumen muss. Vermieter, Mieter oder Eigentümergemeinschaft? Wir erklären, wer zuständig ist, wer haftet und wie die Kosten verteilt werden.

Winterdienst vor einem Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus liegt die Räumpflicht zuerst beim Vermieter, lässt sich aber übertragen.

Klare Zuständigkeiten machen den Winterdienst im Mehrfamilienhaus einfach. Wir erklären, wer räumt, wie sich die Kosten umlegen lassen und wer bei einem Sturz verantwortlich ist.

Wer im Mehrfamilienhaus räumt

Die Grundregel: Der Eigentümer oder Vermieter trägt die Räum- und Streupflicht zuerst. Er kann sie weitergeben.

Kurz erklärt
Wer räumt im Mehrfamilienhaus?
Vermieterträgt die Pflicht zuerst
Mietvertrag / WEGkann sie übertragen
Mieter oder Dienstleisterführt sie aus

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft organisiert meist die Verwaltung den Winterdienst. Die Kosten lassen sich als Betriebskosten umlegen. Geregelt ist das in § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de).

Pflichten des Vermieters

Als Vermieter sorgen Sie dafür, dass Zugänge, Gehwege und gemeinschaftliche Flächen sicher sind. Übertragen Sie die Aufgabe an Mieter, gehört das klar in den Mietvertrag. Dann stellen Sie auch Schaufel und Streugut bereit.

Winterdienst vor einem Mehrfamilienhaus
Gehwege und Hauseingänge sollten sicher begehbar sein.

Winterdienst fürs Mehrfamilienhaus auslagern?

Wir übernehmen Räumen und Streuen und rechnen sauber für die Nebenkostenabrechnung ab.

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Wenn Mieter den Winterdienst übernehmen

Steht die Pflicht im Mietvertrag, gilt für Mieter:

  • Mietvertrag prüfen, ob der Winterdienst wirklich übertragen wurde
  • Pflichtzeiten beachten, meist morgens bis 7 oder 8 Uhr und abends bis 20 Uhr
  • kommunale Satzung ansehen, die Zeiten können abweichen

Winterdienst in der Eigentümergemeinschaft

In der WEG ist der Winterdienst oft Gemeinschaftssache. Sinnvoll sind ein Beschluss der Eigentümerversammlung und eine klare, dokumentierte Regelung, wer wann zuständig ist.

Wer bei einem Sturz verantwortlich ist

Verantwortlich ist, wer für den Winterdienst zuständig war. Das kann der Vermieter sein, der Mieter oder die WEG. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Ein externer Dienstleister nimmt diese Aufgabe verlässlich ab.

Klare Regeln, ruhiger Winter

Wer die Zuständigkeit früh klärt und sauber dokumentiert, hat den Winter im Griff. Wie die Kosten ausfallen, zeigt unser Beitrag Was darf ein Winterdienst kosten?

Quellen

  • § 2 BetrKV – gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 823 BGB – gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Roman Wiebe
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