WinterdienstWinterdienst auf dem Betriebsgelände
Räum- und Streupflichten auf dem Firmengelände – wer verantwortlich ist.
5. August 2026
Im Mehrfamilienhaus ist oft unklar, wer im Winter räumen muss. Vermieter, Mieter oder Eigentümergemeinschaft? Wir erklären, wer zuständig ist, wer haftet und wie die Kosten verteilt werden.

Im Mehrfamilienhaus liegt die Räumpflicht zuerst beim Vermieter, lässt sich aber übertragen.
Klare Zuständigkeiten machen den Winterdienst im Mehrfamilienhaus einfach. Wir erklären, wer räumt, wie sich die Kosten umlegen lassen und wer bei einem Sturz verantwortlich ist.
Die Grundregel: Der Eigentümer oder Vermieter trägt die Räum- und Streupflicht zuerst. Er kann sie weitergeben.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft organisiert meist die Verwaltung den Winterdienst. Die Kosten lassen sich als Betriebskosten umlegen. Geregelt ist das in § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de).
Als Vermieter sorgen Sie dafür, dass Zugänge, Gehwege und gemeinschaftliche Flächen sicher sind. Übertragen Sie die Aufgabe an Mieter, gehört das klar in den Mietvertrag. Dann stellen Sie auch Schaufel und Streugut bereit.

Wir übernehmen Räumen und Streuen und rechnen sauber für die Nebenkostenabrechnung ab.
Steht die Pflicht im Mietvertrag, gilt für Mieter:
In der WEG ist der Winterdienst oft Gemeinschaftssache. Sinnvoll sind ein Beschluss der Eigentümerversammlung und eine klare, dokumentierte Regelung, wer wann zuständig ist.
Verantwortlich ist, wer für den Winterdienst zuständig war. Das kann der Vermieter sein, der Mieter oder die WEG. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Ein externer Dienstleister nimmt diese Aufgabe verlässlich ab.
Wer die Zuständigkeit früh klärt und sauber dokumentiert, hat den Winter im Griff. Wie die Kosten ausfallen, zeigt unser Beitrag Was darf ein Winterdienst kosten?

Sie möchten wissen, welche Lösung für Ihre Liegenschaft sinnvoll ist? Wir beraten Sie gern unverbindlich.
Jetzt anfragen
WinterdienstRäum- und Streupflichten auf dem Firmengelände – wer verantwortlich ist.
WinterdienstRäumen und Streuen von Parkflächen – was Eigentümer beachten müssen.
WinterdienstSplitt und Sand bleiben nach dem Winter liegen. Wer muss sie entfernen?