WinterdienstVorteile eines professionellen Winterdienstes
Warum sich ein Fachbetrieb für den Winterdienst lohnt.
Beitrag lesen7. Juli 2026
Schnee und Eis machen das Betriebsgelände zur Gefahrenquelle. Unternehmen müssen für sichere Wege sorgen. Wir zeigen, welche Pflichten gelten und wie Sie Haftungsrisiken senken.

Auf dem Betriebsgelände müssen die wichtigen Wege vor Arbeitsbeginn geräumt sein.
Ein geräumtes Betriebsgelände hält den Betrieb am Laufen und sorgt für sichere Wege für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Welche Flächen wichtig sind und wie sich der Aufwand planen lässt, erklären wir hier.
Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nicht jeder Quadratmeter muss frei sein. Wichtig sind die Wege zu den betriebswichtigen Bereichen während der Betriebszeiten. Aus der Praxis sind das vor allem:
Geräumt sein sollten diese Flächen vor Arbeits- und Lieferbeginn. Die Verantwortung ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB (amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de). Als Arbeitgeber halten Sie die Hauptzugänge auch dann frei, wenn ein Dritter für das Gelände zuständig ist.

Wir räumen und streuen Ihre wichtigen Wege, Zufahrten und Parkplätze termingerecht.
Man unterscheidet zwei Arten. Tauende Mittel wie Streusalz schmelzen Eis und Schnee. Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt erhöhen die Reibung. Streusalz ist in vielen Städten eingeschränkt, weil es Böden, Pflanzen und Tierpfoten belastet. Was erlaubt ist, regelt die kommunale Satzung. In der Praxis arbeiten wir überwiegend mit abstumpfenden Mitteln.
Viele Unternehmen lagern den Winterdienst aus. Das schafft feste Zuständigkeiten und verlässliche Termine. Sinnvoll ist eine klare schriftliche Vereinbarung, wann, wo und in welchem Umfang geräumt wird. Eine eigene Grundausstattung an Streumittel bleibt für den Notfall trotzdem nützlich.
Mit klaren Regeln und einem zuverlässigen Dienstleister sind die wichtigen Wege jeden Morgen frei. Wer im Detail haftet, lesen Sie in unserem Beitrag Wer haftet bei Unfällen?

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