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Winterdienst

Winterdienst auf dem Betriebsgelände: Pflichten und Haftung

7. Juli 2026

Schnee und Eis machen das Betriebsgelände zur Gefahrenquelle. Unternehmen müssen für sichere Wege sorgen. Wir zeigen, welche Pflichten gelten und wie Sie Haftungsrisiken senken.

Winterdienst-Fahrzeug auf einem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände müssen die wichtigen Wege vor Arbeitsbeginn geräumt sein.

Ein geräumtes Betriebsgelände hält den Betrieb am Laufen und sorgt für sichere Wege für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Welche Flächen wichtig sind und wie sich der Aufwand planen lässt, erklären wir hier.

Welche Flächen wirklich geräumt werden müssen

Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nicht jeder Quadratmeter muss frei sein. Wichtig sind die Wege zu den betriebswichtigen Bereichen während der Betriebszeiten. Aus der Praxis sind das vor allem:

  • Zufahrten und Tore
  • Mitarbeiter- und Kundenparkplätze
  • Eingänge, Treppen und Laufwege
  • Lieferzonen und Rampen

Geräumt sein sollten diese Flächen vor Arbeits- und Lieferbeginn. Die Verantwortung ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB (amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de). Als Arbeitgeber halten Sie die Hauptzugänge auch dann frei, wenn ein Dritter für das Gelände zuständig ist.

Winterdienst auf einem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände zählen die wichtigen Wege, nicht jeder Quadratmeter.

Betriebsgelände sicher durch den Winter bringen?

Wir räumen und streuen Ihre wichtigen Wege, Zufahrten und Parkplätze termingerecht.

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Welche Streumittel sich eignen

Man unterscheidet zwei Arten. Tauende Mittel wie Streusalz schmelzen Eis und Schnee. Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt erhöhen die Reibung. Streusalz ist in vielen Städten eingeschränkt, weil es Böden, Pflanzen und Tierpfoten belastet. Was erlaubt ist, regelt die kommunale Satzung. In der Praxis arbeiten wir überwiegend mit abstumpfenden Mitteln.

Den Winterdienst an einen Fachbetrieb übergeben

Viele Unternehmen lagern den Winterdienst aus. Das schafft feste Zuständigkeiten und verlässliche Termine. Sinnvoll ist eine klare schriftliche Vereinbarung, wann, wo und in welchem Umfang geräumt wird. Eine eigene Grundausstattung an Streumittel bleibt für den Notfall trotzdem nützlich.

Praxis-Checkliste
  • Zuständigkeit für öffentliche Gehwege vor dem Gelände klären
  • Zufahrten, Parkplätze und Eingänge sichern
  • Mitarbeiter auf Gefahrenstellen hinweisen
  • Räumzeiten vor Arbeits- und Lieferbeginn festlegen
  • Einsätze dokumentieren: Beteiligte, Bedingungen, Zeugen

So bleibt das Betriebsgelände sicher und planbar

Mit klaren Regeln und einem zuverlässigen Dienstleister sind die wichtigen Wege jeden Morgen frei. Wer im Detail haftet, lesen Sie in unserem Beitrag Wer haftet bei Unfällen?

Quellen

  • § 823 BGB – gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Roman Wiebe
Ihr Ansprechpartner Roman Wiebe Wiebe Objektservice GmbH 0251 297 932 55 · info@wiebeobjekt.de

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