WinterdienstVerkehrssicherungspflicht im Winter – was Eigentümer wissen müssen
Wer haftet bei Glatteis? Ein Überblick über Räum- und Streupflichten für gewerbliche Flächen.
Beitrag lesen29. Juni 2026
Nach der Wintersaison bleiben auf vielen Gehwegen, Parkplätzen und Zufahrten Rückstände von Streugut zurück. Sobald die Temperaturen steigen, stellt sich für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen die Frage: Wer ist für die Streugutbeseitigung nach der Saison verantwortlich?

Im Winter sorgt Streugut für Sicherheit. Nach der Saison stellt sich die Frage nach der Streugutbeseitigung. Eigene Aufnahme aus dem Einsatz.
Splitt, Sand und andere Streumittel sorgen im Winter für Sicherheit bei Schnee und Eis. Doch sobald es wärmer wird, bleibt das Streugut nach dem Winter liegen und muss wieder weg. Für uns gehört das zu einem professionellen Winterdienst einfach dazu. Bleibt das Material zu lange liegen, macht es schnell Ärger. Optisch und ganz praktisch.
Über den Winter bringen wir Streugut oft mehrfach auf dieselben Flächen aus. Da kommt einiges zusammen. Bleiben die Rückstände liegen, sehen wir in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:
Einen Punkt unterschätzen viele: Streugut wird über Schuhe und Reifen ins Gebäude getragen. Gerade in Mehrfamilienhäusern landet der Splitt schnell im Eingang und im Treppenhaus. Und dort richtet er Schaden an, zum Beispiel:
Kleiner Splitt wirkt dann wie Schleifpapier. Empfindliche Böden bekommen mit der Zeit Kratzer. Splitt auf dem Gehweg sollte deshalb nicht lange liegen bleiben.
Oft werden wir gefragt, ob der Winterdienst auch das Streugut nach der Saison entfernt. Die Antwort: meistens ja, aber es kommt auf den Vertrag an.
Dahinter steckt die Räum- und Streupflicht. Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Flächen sicher begehbar sind. Rechtliche Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht aus der Schadensersatzpflicht nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz). Diese Pflicht lässt sich vertraglich an einen Dienstleister übertragen.
In manchen Winterdienstverträgen ist die Frühjahrsreinigung schon enthalten. In anderen nicht. Deshalb lohnt ein kurzer Blick in den Vertrag. Am einfachsten klären wir das direkt im persönlichen Kontakt, damit von Anfang an feststeht, wer das Streugut entfernt.
Wir betreuen gewerbliche Außenflächen in NRW. Zentral gesteuert, regional ausgeführt.
Muss klassischer Splitt weg, übernehmen wir das. Große Flächen wie Parkplätze, Höfe und Zufahrten reinigen wir maschinell mit der Kehrmaschine. Enge und schwer zugängliche Stellen machen wir von Hand. Diese Streugut-Reinigung greift eng mit unserem Kehrdienst & der Grauflächenpflege ineinander.
Nicht jedes Streugut hinterlässt die gleichen Spuren. Klassischer Splitt bleibt lange liegen. Und genau der muss später aufwendig entfernt werden.
Deshalb setzen wir bei unseren Einsätzen im Münsterland größtenteils Spezialstreugut ein, das sich mit der Zeit von selbst zersetzt. In der Praxis erleben wir, dass dadurch viel weniger feste Rückstände auf Gehwegen, Parkplätzen und Zufahrten zurückbleiben. Vieles baut sich durch Witterung und Nutzung einfach ab. Das bringt gleich mehrere Vorteile:
So ist eine große Streugutbeseitigung am Saisonende oft gar nicht mehr nötig. Die Reste verschwinden über die Zeit fast von selbst. Das passiert öfter, als man denkt. Besonders nach schneereichen Wintern.
Die Streugutbeseitigung nach dem Winter sorgt für saubere, gepflegte Außenflächen. Und sie verhindert Schäden durch liegengebliebene Splittreste. Wer dafür verantwortlich ist, hängt meist vom jeweiligen Winterdienstvertrag ab.
Mit modernen Streumitteln lässt sich der Aufwand aber deutlich senken. So bleiben Gehwege, Zufahrten und Eingänge auch nach dem Winter gepflegt. Wir kümmern uns das ganze Jahr um Ihre Außenflächen: vom Winterdienst über den Kehrdienst bis zur Grünanlagenpflege. Weitere Tipps finden Sie in unserem Ratgeber.

Sie möchten wissen, welche Lösung für Ihre Liegenschaft sinnvoll ist? Wir beraten Sie gern unverbindlich.
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