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Winterdienst

Winterdienstpflichten: Wer haftet bei Unfällen?

11. Juli 2026

Ein Sturz auf Eis ist schnell passiert. Dann stellt sich die Frage nach der Schuld. Wer hätte räumen müssen, wer zahlt den Schaden? Wir erklären, wie die Haftung beim Winterdienst geregelt ist.

Glatteis als Haftungsrisiko beim Winterdienst

Wird die Räumpflicht vernachlässigt, drohen Schadensersatz und Bußgeld.

Wer im Winter räumt und streut, sorgt für sichere Wege und eine klare Verantwortlichkeit. Kommt es doch zu einem Sturz, hängt die Haftung davon ab, wer zuständig war. Wir ordnen die Zusammenhänge sachlich ein.

Wer für Räumen und Streuen zuständig ist

Die Räum- und Streupflicht liegt zuerst beim Grundstückseigentümer. Das gilt für Wohngebäude wie für Gewerbeobjekte. Per Mietvertrag lässt sie sich auf Mieter übertragen. Gewerbetreibende sorgen zusätzlich dafür, dass Zugänge und Parkflächen vor den Geschäftsräumen sicher begehbar sind. Die rechtliche Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht aus der Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB (amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de).

Was bei einem Sturz gilt

Stürzt jemand auf einer ungeräumten Fläche, kann der Verantwortliche für den Schaden haften. Maßgeblich ist, ob die Räumpflicht erfüllt wurde. Eine saubere Dokumentation der Einsätze hilft, den Überblick zu behalten.

Glatteis im Winter, Haftungsfrage beim Winterdienst
Wer regelmäßig räumt und streut, sorgt für sichere Wege und klare Verhältnisse.

Räum- und Streupflicht verlässlich abdecken?

Wir übernehmen Räumen und Streuen termingerecht und dokumentieren die Einsätze.

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Aufgaben sicher übertragen

Viele Eigentümer und Hausverwaltungen geben den Winterdienst an einen Fachbetrieb. Das schafft feste Zuständigkeiten und verlässliche Termine. Ein erfahrener Dienstleister ist in der Regel umfassend versichert. Wichtig ist eine klare schriftliche Vereinbarung, wann und in welchem Umfang geräumt wird.

Wenn Sie selbst nicht räumen können

Auch bei Krankheit oder Urlaub bleibt die Pflicht bestehen. Wer rechtzeitig eine Vertretung organisiert, ist auf der sicheren Seite. Kommt eine Gemeinde ersatzweise zum Einsatz, kann sie die Kosten in Rechnung stellen. Die genauen Vorgaben, etwa Zeitfenster und zulässige Streumittel, stehen in der jeweiligen kommunalen Satzung.

Sichere Wege, klare Zuständigkeit

Wer rechtzeitig räumt, streut und die Zuständigkeit klar regelt, schützt andere und sich selbst. Wie Sie dabei sogar Kosten sparen, zeigt unser Beitrag Kosten sparen durch effizienten Winterdienst.

Quellen

  • § 823 BGB – gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Roman Wiebe
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